Versicherungsschutz für gemietete Camper, Wohnmobile, Wohnwagen
oder Caravan
Reiserücktrittsversicherung:
ersetzt unter anderem die Stornokosten für den Miet-Camper und etwaige Umbuchungskosten.
versicherte Ereignisse:
- unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung
- Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
- Impfunverträglichkeit
- Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organs
- betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
- Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
- erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 EUR) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen,
Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen Dritter
- unerwartete gerichtliche Ladung
- unerwartete und schwere Erkrankung eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze einer versicherten Person
Reiseabbruchversicherung
Erstattet unter anderem die zusätzlichen Rückreisekosten bei Abbruch oder Reise sowie nicht in Anspruch genommene bereits gezahlte Reiseleistungen.
versicherte Ereignisse:
- unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung
- Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
- Impfunverträglichkeit
- Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organs
- erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 EUR) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen,
Leitungswasserschäden, oder strafbaren Handlungen Dritter
- unerwartete gerichtliche Ladung
- Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mind. 2 Stunden
- zwingende Verlängerung der Reise aufgrund von Naturkatastrophen bzw. Elementarereignissen.
Reisegepäckversicherung
Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihr Reisegepäck abhanden kommt, gestohlen oder beschädigt wird.
- Schäden an Wertgegenständen bis 50 %
- Versicherungssumme für das Objekt bis 5.000,00 EUR
- Bei Lieferfristenüberschreitungen von aufgegebenem Reisegepäck für benötigte Ersatzkäufe 500,00 EUR
- Schäden an Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräten, jeweils mit Zubehör bis 250,00 EUR
- Schäden an Golf- und Tauchausrüstungsgegenständen sowie Fahrrädern, jeweils mit Zubehör, bis 50 %
- Schäden an Mobiltelefonen bis 500,00 EUR
- Schäden an Wellenbrettern und Segelsurfgeräten, jeweils mit Zubehör bis zu 50 %
- Elektronische Unterhaltungs- und Kommunikationsgeräte mit Zubehör 50 %
- Musikinstrumente bis 250,00 EUR
Selbstbehalt-Versicherung
Der Versicherungsschutz gilt für gemietete Wohnmobile bei Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr, auf
Campingplätzen und Fähren und ist eine Zusatz-Kfz-Versicherung für Camper und Wohnmobile, die ihnen als
Ergänzung zu einer bestehenden (Haupt-)Kfz-Versicherung des Mietkraftfahrzeuges Versicherungsschutz gewährt.
Versichert sind auch bis zur Höhe der Versicherungssumme die vertraglich geschuldeten und notwendigen
Kosten, die die Vermietfirma für die Wiederherstellung des Mietfahrzeugs in Rechnung stellt, wenn es bei einem Unfall im
öffentlichen Straßenverkehr an
Unterboden, Reifen, Windschutz-, Seiten- oder Heckscheibe, Außenspiegeln oder Dach beschädigt wird.
Voraussetzung ist, dass die (Haupt-)Kfz-Kasko-Versicherung für diese Schäden keine Leistung vorsieht.